Windturbinen im Wald zerstören Lebensraum
Strenges Rodungsverbot im Wald – ein Meisterstück der Nachhaltigkeit vor 150 Jahren: aktuell bedroht
Vor 150 Jahren gelang dem damals jungen Schweizer Bundesstaat ein Meisterstück der Nachhaltigkeit: Die Einführung eines strengen Rodungsverbots für Wald mit dem eidgenössischen Forstpolizeigesetz von 1876. Diesem ist es zu verdanken, dass in der Schweiz noch heute viele zusammenhängende, grosse und kleine Wälder bestehen, in denen sich die Natur vergleichsweise frei entfalten kann. Ganz anders als in vielen Nachbarländern, namentlich auch im Vergleich zu Deutschland, ist die Baumartenvielfalt in Schweizer Wäldern hoch. Demgegenüber findet man in Deutschland riesige Flächen von Sekundärwäldern, die praktisch nur aus Fichten oder Kiefern bestehen. Zwar wurden im letzten Jahrhundert auch im Schweizer Mittelland Fichten-Monokulturen angelegt, aber in viel kleinerem Anteil als in Deutschland. Zudem werden diese seit einigen Jahrzehnten durch standortgerechte Neupflanzungen oder Naturverjüngung ersetzt. So sind heute viele Wälder in der Schweiz schöne, naturnahe (Wald-)Landschaften mit hoher Lebensraumqualität.
Windturbinen beschädigen aber den Wald als Lebensraum von Tieren und Pflanzen in vielfacher Weise. Sie erfordern…
- massive Waldrodungen (rund 8’000 m2/Turbine),
- Bodeneingriffe, namentlich bei der Chaussierung (Befestigung mit feinem Kalkstein) der Umgebung, womit dort weder Pflanzen noch Tiere leben können (Bild unten),
- Terrainveränderungen von hunderten bis tausenden Kubikmetern pro Turbine, weil das bestehende Terrain meist ungeeignet ist und planiert werden muss,
- ein Fundament aus 2’000 Tonnen/Turbine aus Stahlbeton, das nach dem Willen der Investoren für immer im Waldboden verbeiben soll, weil dies billiger ist,
- neue oder breitere Erschliessungsstrassen von vielen 100 Metern bis viele Kilometer,
- neue Stromleitungen von vielen 100 Metern bis viele Kilometer,
- neue Umspannwerke.
- neue Speicherseen in der schönen Natur, weil nur während eines ca. Fünftels pro Jahr genügend Wind weht, dass Strom entsteht.
Windturbinen schaffen:
- eine Lebensgefahr für Fledermäuse und Vögel,
- Bewegungen, welche Tiere stören,
- eine anziehende Wirkung auf Vögel bei Nebel und in der Nacht durch die zur Warnung des Flugverkehrs nötige Beleuchtung. Die Vögel fliegen zur Turbine und können dort erschlagen werden,
- eine zusätzliche Gefahr für das Klima, wenn ihre elektrischen Schaltanlagen leck werden. Dort befindet sich das schädlichste Klimagas der Welt: «Schwefelhexafluorid» (SF6). SF6 ist für 3’000 Jahre stabil und 22’000-mal klimaschädlicher als die identische Menge Kohlendioxid (CO2).
- durch die Rodungen eine Angriffsfront für Sturmwinde und Gefahr für weitere Waldschäden und
- eine Gefahr für Waldbrände. Windräder können zum Beispiel durch Blitzschlag in Brand geraten.
- Schneisen im Wald, die das Waldinnenklima unterbrechen und die Bäume entlang der Schneisen einem grösseren Trockenstress aussetzen.
Windturbinen erzeugen zudem Lärm, namentlich Infraschall, der Tiere vertreibt und viele Menschen bis in mehrere 100 m Abstand belasten.
Fazit
Windturbinen schaden dem Wald als Lebensraum für Tiere und Pflanzen weit über die blosse Rodungsfläche für Turbinen und Erschliessungsanlagen hinaus.
Biologische Senken
Dazu kommt, dass Windpärke als Biologische Senken wirken. Werden nämlich in einem Gebiet durch Windturbinen lokal lebende Fledermäuse und Vögel ausgedünnt, wandern Tiere aus anderen Gebieten ein, weil Reviere freiwerden. In der Folge werden diese wie ihre Vorgänger von den Windturbinen getötet, wodurch erneut Reviere für die Einwanderung aus anderen Gebieten zur Verfügung stehen. Solche, sich repetierende Teufelskreise nennt man Biologische Senken. Sie führen zu einer weiträumigen Ausdünnung von Fledermaus- und Vogelpopulationen. In den Umweltabklärungen, welche von den Windparkinvestoren beauftragt werden, wird dies bislang schlicht ignoriert.
Windturbinen im Wald selbst nach Berechnungen des BFE unnötig
In Wäldern dürfen nach der bisherigen Waldgesetzgebung keine Bauten und Anlagen erstellt werden, wenn sie nicht besonders auf einen Standort im Wald angewiesen sind, was bei Windturbinen tatsächlich auch nicht der Fall ist:
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat nämlich im August 2022 festgestellt, dass der Platz ausserhalb des Waldes für eine sehr hohe Zahl von Anlagen (im Umfang von 14 Terrawattstunden/Jahr, entsprechend 2’000 bis 3’000 Turbinen) ausreicht. Das sind vier Mal mehr, als in der Schweiz derzeit bis 2035 geplant sind (760).
Fazit
Wenn in Wäldern 50.1 % des Gesamtpotentials (von 29.5 TWh/a) besteht, beläuft sich das Potential für Windenergieanlagen ausserhalb von Wäldern ebenfalls auf 49.9%, also praktisch gleich viel wie im Wald. Wie dort reicht das Potenzial für 2’000 – 3’000 grosse Turbinen (220 m Höhe; entsprechend ca. 14.8 TWh/a).
Bis auch nur ein Bruchteil davon erstellt ist (geplant sind 760 Turbinen bis im Jahre 2035), werden Jahrzehnte vergehen. Es besteht damit keinerlei Notwendigkeit oder auch nur ein begründeter Bedarf, naturschädliche Windturbinen im Wald zu erstellen, falls solche denn überhaupt erstellt werden müssten.
...und noch etwas
Zur genannten Studie des BFE ist zu bemerken, dass bei keinem der Potentiale (Wald/Offenland) abgeklärt wurde, ob auf den Flächen schutzwürdige Lebensräume oder Arten vorkommen. Wäre dies berücksichtigt worden, hätte sich ein tieferes Produktionspotenzial ergeben.
So oder anders viel höher als das Windenergiepotential ist das Stromproduktionspotenzial mit Fotovoltaikanlagen auf Schweizer Hausdächern und -fassaden. Auf diesen Flächen können gemäss BFE 67 TWh/a Solarstrom produziert werden. Dies entspricht der Menge von ≈ 15’000 Windturbinen. Und liegt über dem heutigen Stromverbrauch der Schweiz (knapp 60 TWh/a).