Publikationen

Publikationen zum Thema Fledermäuse, Vögel und Windturbinen in der Schweiz.

Publikationen zum Thema Fledermäuse und Windturbinen in der Schweiz

JahrLiteratur, Linkrelevant für
2015 BFE, Synopsis des internationalen Kenntnisstandes zum Einfluss der Windenergie auf Fledermäuse und Vögel und Spezifizierung für die Schweiz, Bern 2015.

Der Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen internationalen Kenntnisstand zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Greifvögel, sonstige Brutvögel, ziehende Vögel und Fledermäuse. Die verschiedenen Einflussfaktoren, von denen Art und Ausmaß der Auswirkungen abhängen können (anlagen- und baubedingt, ort- und artspezifisch), werden betrachtet. Im Hinblick auf das Kollisionsrisiko müssen Fledermäuse, Greif- und Großvögel als besonders betroffen angesehen werden, da sie in Relation zur Bestandsgröße häufiger verunglücken und die Verluste zudem aufgrund geringer Reproduktionsraten eher eine Populationsrelevanz entfalten können. Link zum Dokument
Fledermäuse, Vögel, insb. auch durch Windturbinen gefährdete Arten
2018Wellig et al, Mitigating the negative impacts of tall wind turbines on bats: Vertical activity profiles and relationships to wind speed, in: PLOS One, March 21, 2018

In der Studie wurde die Höhenverteilung von Fledermäusen im unteren Rhonetal (Kanton Wallis) bis in eine Höhe von 65 m untersucht. Daraus modellierten die Forscher, dass im Risikobereich der Turbinen (65 bis 150 m Höhe) die Bulldogfledermaus, Zwergfledermaus und Alpenfledermaus häufig vorkommen. Bis in etwa 70 m Höhe wurden zudem (relativ selten) das Grosse und das Kleine Mausohr festgestellt. Bei Windgeschwindigkeiten über 5.4 m/s sank die Aktivität auf 5 %. daraus schlossen die Forscher, dass es genügen würde, die Windturbinen in der Nacht erst ab 5.4 m/sek. in Betrieb zu nehmen (auch im Winter, weil die Bulldogfledermaus ganzjährig aktiv ist). Link zu diesem Dokument
Alpenfledermaus, Zwergfledermaus, Bulldogfledermaus, Grosses und Kleines Mausohr; Abschaltregime; Höhenverteilung

Kommentar: Ein solches Abschaltregime ist weit ungenügend, weil die Mortalität selbst bei 5% Flugaktivität immer noch viel zu hoch ist, um das Überleben der hoch fliegenden Fledermäuse zu gewährleisten.

Publikationen zum Thema Vögel und Windturbinen in der Schweiz

JahrLiteratur, Linkrelevant für:
2024Bundesgerichtsurteil vom 12. Februar 2024 zum geplanten Windpark „Bel Coster“ (1C_458/2022)
Im Waadtländer Jura, 18 km östlich von Yverdon, nahe der Grenze zu Frankreich, planen Alpiq und drei Gemeinden den Windpark „Bel Coster“ mit neun 210 Meter hohen Turbinen. Das betroffene Gebiet besteht aus ökologisch wertvollen Wäldern und Waldweiden. Gegen den Nutzungsplan für den Windpark erhoben Helvetia Nostra, Freie Landschaft Waadt, weitere Schutzorganisationen sowie eine Gemeinde Rechtsmittel. Das Bundesgericht heisst diese gut und hebt den Nutzungsplan auf. Es bemängelt in seinem Urteil, dass die Abklärungen zur Gefährdung von Vögeln ungenügend sind und nicht erst auf der Stufe der Baubewilligung erfolgen dürfen (was das Kantonsgericht als genügend erachtet hatte). Dies deshalb, weil es sich um grundsätzliche Fragen handelt, deren Klärung zur Streichung von Turbinenstandorten (oder des ganzen Projekts) führen kann.
Im Einzelnen wurde ungenügend abgeklärt:
• Gefährdung der Waldschnepfe: Ein Nistplatz liegt nur ca. 500 m von der nächsten Turbine und weniger als 1 km von den weiteren 8 Turbinen entfernt. Zudem bestehen in ähnlichen Abständen Balzplätze. Die Untersuchungsdauer war mit nur 10 Tagen zu kurz.
• Gefährdung des Rotmilans: Der Rotmilan kommt im Gebiet vor und die Kollisionsgefahr wurde als „mittel“ eingestuft. Angeblich bis in 5 km Distanz sollen keine Winterschlafplätze vorkommen. Es wurden aber gar keine Untersuchungen im Winter durchgeführt, wo dies hätte festgestellt werden können. Zudem müssen solche Untersuchungen bis in 10 Kilometer Distanz zu den Turbinen stattfinden.
• Gefährdung des Steinadlers: Derzeit liegt der nächste Nistplatz zwar 65 oder 80 km entfernt. Trotzdem konnte der Steinadler im Gebiet gelegentlich festgestellt werden und die nahen Klippen des Mont d’Or stellen einen potentiellen Nistplatz dar.
• Gefährdung des Uhu: Derzeit bestehen keine Nistplätze des Uhu näher als in 3.5 km Distanz zu den Turbinen. Aber auch hier kann der Mont d'Or als künftiges Nistgebiet dienen.
• Gefährdung der Zugvögel: Gemäss der Karte zum Konfliktpotenzial zwischen Windenergie und Zugvögeln (Stand 2013) wird das Konfliktpotenzial als "real" eingestuft. Mit einem Überwachungs- und Abschaltsystem (Massnahme SE3) wollen die Investoren erreichen, dass die Todesschwelle von 10 Zugvögeln pro Jahr und Windkraftanlage nicht überschritten wird, wobei ein Protokoll für die Suche nach Kadavern erstellt wurde. Die Massnahme SE3 gibt jedoch nicht an, ab welchem Zugschwellenwert und in welchem Zeitraum die Windturbinen abgeschaltet werden sollen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Zudem wurden keine standortspezifischen Daten zum nächtlichen Vogelzug erhoben und die hilfsweise verwendete Studie bezieht sich auf nur 150 Meter hohe Windturbinen, während das strittige Projekt 210 Meter hohe Windturbinen vorsieht.
Waldschnepfe, Rotmilan, Steinadler, Uhu, Zugvögel
2022Vignali et al, A predictive flight-altitude model for avoiding future conflicts between an emblematic raptor and wind energy development in the Swiss Alps, in: Royal Society Open Science, February 2022, Volume 9, Issue 2

Die Studie behandelt die Gefährdung des Bartgeiers durch Windturbinen. Der Bartgeier ist vom Aussterben bedroht (CR). In der Schweiz leben 27 Paare des Bartgeiers (2022). Die Forscher haben ein Modell zur Ermittlung der Gebiete entwickelt, wo Bartgeier besonders durch Vogelschlag gefährdet wären, falls dort Windturbinen gebaut würden. Gefährdete Gebiete sind vor allem die steilen, südexponierten Berghänge mit viel Wind und häufigen Steinbockkadavern (die der Bartgeier gerne frisst). Das problematische Gebiet umfasst 31 % der Fläche der Schweizer Alpen. Das Überleben des Bartgeiers kann nur gesichert werden, wenn dort keine Windturbinen erstellt werden. Link zum Dokument
Bartgeier; Modell ist übertragbar auf andere Greifvögel
2022Stellungnahme der (deutschen) Fachgruppe Rotmilan zu einem ZDF-Beitrag, der das Kollisionsproblem beim Rotmilan verharmloste. Link zum DokumentRotmilan; Gefährdung der Population durch Windturbinen
2019Katzenberger et al, ROTMILAN UND WINDKRAFT: Negativer Zusammenhang
zwischen WKA-Dichte und Bestandstrends, Der Falke Heft 11/2019. Dass die Kollision mit Windkraftanlagen für Greifvögel eine wesentliche Bedrohung darstellen, ist wissenschaftlich vielfach belegt. Insbesondere der Rotmilan ist als Vogel der Offenlandschaft und durch sein Flugverhalten häufig von tödlichen Kollisionen mit Windkraftanlagen (WKA) betroffen. Im Artikel wird anhand von Vogelzählungen in Deutschland gezeigt, dass die Populationen des Rotmilans in Gebieten mit vielen Windturbinen deutlich abnehmen, während sie in anderen Gebieten wachsen. Link zum Dokument
Rotmilan; Gefährdung der Population durch Windturbinen
2015BFE, Synopsis des internationalen Kenntnisstandes zum Einfluss der Windenergie auf Fledermäuse und Vögel und Spezifizierung für die Schweiz, Bern 2015

Der Bericht gibt einen Überblick über den aktuellen internationalen Kenntnisstand zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Greifvögel, sonstige Brutvögel, ziehende Vögel und Fledermäuse. Die verschiedenen Einflussfaktoren, von denen Art und Ausmaß der Auswirkungen abhängen können (anlagen- und baubedingt, ort- und artspezifisch), werden betrachtet. Im Hinblick auf das Kollisionsrisiko müssen Fledermäuse, Greif- und Großvögel als besonders betroffen angesehen werden, da sie in Relation zur Bestandsgröße häufiger verunglücken und die Verluste zudem aufgrund geringer Reproduktionsraten eher eine Populationsrelevanz entfalten können. Link zum Dokument
Fledermäuse, Vögel, insb. auch durch Windturbinen gefährdete Arten
JahrLiteratur, Link
Bemerkungen
2021Im französischen Naturpark Haut Languedoc 'Caillé Bas steht ein Windpark mit sechs Turbinen. Nach der Inbetriebnahme (2009) beklagte sich ein Ehepaar, das ein 700 bis 1'300 Meter von den Turbinen entferntes Haus bewohnte, über Gesundheitsbeschwerden, die sie auf den Windpark zurückführten. Sie erhoben Klage auf Schadenersatz wegen «abnormer Störung der Nachbarschaft» vor dem unteren Zivilgericht, wo sie jedoch unterlagen.
Dagegen reichten die Ehegatten Berufung an das Obergericht in Toulouse ein. Dieses gab den Ehegatten recht und verurteilte den Betreiber des Windparks zu Schadenersatz («Cour d'appel de Toulouse», Entscheid vom 8. Juli 2021, Nr. 20/01384). Das Obergericht kam zum Schluss, dass
- der Betrieb der Windturbinen den Gesundheitszustand der Kläger beeinträchtigte, namentlich Kopfschmerzen, schmerzhaftem Druck auf die Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen verursachte;
- die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und Infraschall zurückzuführenden «Windturbinensyndrom» leiden.
- den Klägern ein Schadensersatzanspruch in Höhe von Euro 128.000 u.a. für erlittenes Leid und Wertverlust des Wohnhauses zusteht.
Da Windturbinen in der Schweiz oft nur wenige hundert Meter von Wohnhäusern entfernt geplant sind, muss auch hierzulande mit solchen Fällen gerechnet werden